Seit dem 1. Juni 2017 gilt die Novellierung der Düngeverordnung, die zur Umsetzung der Nitrat-richtlinie der EU herangezogen wird. Diese beschränkt die Ausbringung von Düngemitteln auf Ackerflächen. Als Folge muss die anfallende Gülle auf größeren Flächen ausgebracht oder zu hohen
Kosten in nächstgelegene Ackerbauregionen transportiert werden.
Landwirte und Betreiber von Biogasanlagen werden damit vor neue Herausforderungen gestellt. Wir stellen die nötige Technik bereit um diesen neuen Anforderungen zu begegnen.
Weil wir wissen, dass nicht jeder die Ressourcen be-sitzt, um eine Aufbereitungsanlage fest zu installieren, haben wir einen mobilen Service entwickelt, der temporär an Ihrer Kläranlage angebracht werden kann.
Sie wollen den Klärschlamm permanent vor Ort auf-bereiten und möchten eine eigenen Aufbe-reitungsanlage installieren? Wir beraten Sie gerne und übernehmen auch die Planung und Betriebsführung.
Sie würden gerne unsere Verfahrenstechnik nutzen, um angefallene Gülle zu reduzieren? Wir verfügen über ein weitreichendes Netz an Aufbereitungsanlagen und vermitteln Ihnen gerne eine Anlage in Ihrer Nähe.
Vor Ort
Hafenweg 15
48155 Münster
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